Finanzielle Unterstützung
Ein geringes Familieneinkommen soll keine Hindernis sein, an einem Ferienprogramm teilzunehmen.
Daher gibt es verschiedene Hilfen:
- Stadtpass und Freiwilligkeitsleistung der Stadt Esslingen
- Bildungs- und Teilhabe Paket (Jobcenter)
- Stiftung
1. Esslinger Stadtpass und Freiwilligkeitsleistung der Stadt Esslingen
Eine Ermäßigung von 4,00 € pro Tag erhalten alle Kinder, die Inhaber eines Esslinger Stadtpasses sind oder Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Esslingen erhalten. Bei der Buchung muss die fünfstellige Nummer und das Gültigkeitsdatum angeben werden. Liegt keine gültige Nummer vor, wird der reguläre Teilnehmerbeitrag berechnet. Wird bis zum jeweiligen Anmeldeschluss die Nummer nachgereicht, wird der zu viel bezahlte Teilnahmebeitrag zurückerstattet. Als Nachweis bitte den Stadtpass oder die Bescheinigung über die Freiwilligkeitsleistung per Fax oder als Scan per Email an den Stadtjugendring schicken.
Wer ist Stadtpassberechtig oder erhält die Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Esslingen?
- Leistungsempfänger von Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten die Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Esslingen wenn sie in Esslingen wohnen.
- Der Stadtpass ist für Esslinger Einwohnerinnen und Einwohner gedacht, deren Familieneinkommen (Nettojahreseinkommen abzüglich verschiedener Abzüge) unterhalb der vom Gemeinderat festgelegten Grenzen liegt.
- Informationen über die Voraussetzung und Beantragung eines Esslinger Stadtpasses oder der Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Esslingen gibt es beim Amt für Soziales und Sport, Beblingerstraße 3,
Telefon: 0711/3512-2457
Bitte beachten Sie, dass wir Vergünstigungen aus anderen Kommunen nicht berücksichtigen können. Ob Sie dennoch eine Unterstützung erhalten, erfragen Sie bitte direkt in Ihrem Wohnort und rechnen gegebenenfalls dort direkt ab.
2. Bildungs- und Teilhabepakt
Eine weitere Vergünstigung gibt es für die Gruppe der Leistungsempfänger des Bildung- und Teilhabepakets (für sozialen und kulturellen Teilhabe). Dies sind Familien, die Anspruch auf Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben.
Beratung dazu gibt es beim Jobcenter. Hier ist auch der Antrag zu stellen und die Rechnungen einzureichen.
Leistungsempfänger bekommen 15,- € im Monat. Diese können je nach Bewilligungszeitraum halbjährlich, zu einem größeren Betrag (max. 90,- €), zusammengefasst und beispielsweise für ein Ferienprogramm verwendet werden.
3. Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen
Die Caritas Fils-Neckar-Alb und das Dekanat Esslingen-Nürtingen setzen sich gemeinsam dafür ein, Kindern im Landkreis Esslingen eine gerechte Chance im Leben zu ermöglichen. Unabhängig von Herkunft und Religion.
Informationen zur Beantragung und Höhe der Unterstützung gibt es telefonisch, bei einem persönlichen Gespräch mit Termin oder während der offenen Familiensprechstunde Mittwoch nachmittags von 14.30h – 15.30h (außer in den Ferien).
Antragsformulare stehen auf der Homepage www.kinderstiftung-esslingen-nuertingen.de. Zur Beantragung eines Ferienprogrammzuschusses, ist es sinnvoll die Rechnung des Ferienprogramms mitzubringen.
Caritas Fils-Neckar-Alb
Mettingerstr. 123,
73728 Esslingen
Tel: 0711/396954-0
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9 – 12h, Mo. + Mi. 14 – 16.30h (außer in den Ferien)
esslingen@caritas-fils-neckar-alb.de
www.kinderstiftung-esslingen-nuertingen.de
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